Eine gründliche Projektentwicklung ist von entscheidender Bedeutung für den späteren Erfolg einer Solaranlage, unabhängig davon, ob es sich um eine Dachanlage oder eine Freiflächenanlage handelt. Zur Projektentwicklung gehören der Kauf- oder Gestattungsvertrag mit dem Eigentümer des Gebäudes oder der Fläche, die Bestimmung des Netzverknüpfungspunktes, der Modulplan sowie eine fundierte Projektkalkulation. Wesentlich sind auch behördliche Genehmigungen, wie etwa Baugenehmigungen, die Bewertung von Ausgleichsmaßnahmen oder die EEG-Vergütungsfähigkeit gemäß Flächenkulisse. Erst mit Abschluss der Projektentwicklung erfolgt die bauvorbereitende detaillierte Anlagenplanung.
Besondere Beachtung verdienen in diesem Zusammenhang Normen und Vorschriften, wie beispielsweise die AR 4105 (Niederspannungsrichtlinie) oder die AR 4110 (Mittelspannungsrichtlinie). Diese Normen und Regeln beeinflussen die Technik maßgeblich und müssen daher vom Planer vollständig verstanden werden.
Bestandteile einer guten Anlagenplanung sind unter anderem Modul- und Stringpläne, die Wechselrichterauslegung, der Stromlaufplan sowie die Stückliste für die DC- und die AC-Seite, und gegebenenfalls vollständige Ausschreibungsunterlagen – sprich ein Lastenheft. Gemäß dem Grundsatz: Mit Ausführungsplänen soll die PV-Anlage eindeutig errichtet werden können. Die Planung erfolgt im Büro und nicht auf der Baustelle – denn eine Stunde Planung spart mindestens zehn Stunden Ärger.
Bei schlechten Erträgen oder Sicherheitsrisiken ist eine ordentliche Überprüfung einer Photovoltaik-Anlage notwendig. Die genaue Ursache von Ertragsmängeln kann beispielsweise mithilfe von Kennlinienmessungen, Infrarotmessungen, dem Flashen von Modulen, Verschattungsanalysen oder auch Vergleichs- und Ertragsanalysen ermittelt werden. Daraus lassen sich dann in der Regel Verbesserungsvorschläge ableiten, die die Ertragsmängel oder Sicherheitsrisiken beheben.