Viele Anlagen, die nun aus dem EEG ausscheiden, sind Voll-Einspeiser. Die weitere Vorgehensweise erfordert eine genaue Kenntnis der technischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die Ausarbeitung individueller Lösungen für jeden Einzelfall.
Für p sol-Anlagen gestaltet sich die Situation derzeit vergleichsweise einfach. Die Anlage wird in den Eigenverbrauchsbereich integriert, wodurch ein Überschusseinspeiser entsteht. Der Eigenverbrauch trägt zur Reduzierung der Stromrechnung bei, während der Überschuss zum aktuellen Zeitpunkt (Mitte 2023) mit dem Marktwert des Vorjahres für Solarenergie vergütet wird, jedoch maximal mit 10 Cent pro Kilowattstunde.
Es ist wichtig und notwendig, die Anlage sowohl beim Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister entsprechend umzumelden – auch dies gehört zu unserem Leistungsumfang.
Im gewerblichen Umfeld oder bei Freiflächenanlagen gestaltet sich die Konzepterarbeitung komplexer. Themen wie Marktwert, Direktvermarktung und Überschusseinspeisung spielen hier eine entscheidende Rolle. Um die bestmögliche Lösung zu finden, empfiehlt es sich, verschiedene Ansätze miteinander zu vergleichen.